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Anika Herrmann
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51427 Bergisch Gladbach

Die Fachdienstausbildung

Nachdem der Helfer seine Helfergrundausbildung vollständig abgeschlossen hat, stehen ihm mehrere Fachdienstausbildungen offen, die der Helfer nach seiner persönlicher Neigung auswählen kann. Die Fachdienstausbildung stellt dabei eine Spezialisierung des einzelnen Helfers da. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung über sämtliche Fachdienste, die beim DRK ausgebildet werden.

Der Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst ist der wohl bekannteste Fachdienst im Deutschen Roten Kreuz. Neben einer sanitätsdienstlichen Absicherung bei (Groß-)Veranstaltungen ist eine weitere Aufgabe die Unterstützung der Rettungskette bei einer Großschadenslage, wenn die öffentlichen Kapazitäten vom Rettungsdienst nicht mehr ausreichen. Der Sanitätsdienst ist damit auch Teil des rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht national und international die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen hat auch jeder DRK-Helfer im Rheinisch-Bergischen Kreis diese Ausbildung durchlaufen.

Vorraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist eine Erste-Hilfe Ausbildung, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Eine Einteilung in verschiedene Module (früher: San A, San B und San C) existiert seit Einführung des neuen Leitfaden nicht mehr. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, in der die Helfer ihre praktischen Fähigkeiten und ihr fachliches Wissen unter Beweis stellen müssen.

Die Inhalte der Sanitätsausbildung sind sehr vielfältig. Die angehenden Sanitäter lernen auf eine Bewusstlosigkeit, einen Kreislaufstillstand, Atem- und Herz-Kreislaufstörungen angemessen und richtig zu reagieren. Sie üben weiter die Wundversorgung und Verbände und den Umgang mit Knochen- und Gelenkverletzungen. Auch spezielle Krankheitsbilder, wie zum Beispiel der Schlaganfall, der Herzinfarkt, das akute Abdomen und der Schock sind Bestandteil der Ausbildung. Den Helfern werden zusätzlich die Grundlagen und Maßnahmen bei Hitzeschäden / Verätzungen, Unterkühlungen / Erfrierungen, Vergiftungen, allergischen Reaktionen, dem Sonnenstich und dem Kreislaufkollaps gelehrt. Auch die Behandlung von chriugischen Krankheitsbilder, wie zum Beispiel dem Polytrauma, dem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) und möglichen Thoraxverletzungen sind elementarer Bestandteil der Ausbildung. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit den Themen Rechtsfragen, Rettungs und Transport.

Die Gesamtausbildungsdauer beträgt 48 UE á 45 min. Die Prüfung dauert dabei eine Stunde á 60 min und umfasst eine Reanimation, ein internistisches Fallbeispiel und ein chirugisches Fallbeispiel. Um eine immer gleichbleibende Qualität zu gewährleisten, sind von den Sanitätern innerhalb von 3 Jahren mindestens 24 Fortbildungsstunden nach zu weisen. Zusätzlich ist nach den drei Jahren die Sanitätsprüfung nochmals zu absolvieren.

Der Betreuungsdienst

Die Aufgabe des Betreuungsdienstes ist die Versorgung von betroffenen Personen eines Großschadensereignisses oder einer Gefahrenlage. Das umfasst die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung.

Der Betreuungsdienst versorgt dabei maßgeblich die unverletzten Personen beziehungsweise verletzte Personen nach ihrer abgeschlossenen Behandlung durch den Rettungs- und Sanitätsdienst. Der Betreuungsdienst gliedert sich in 3 Unterteilbereiche. Einmal den Fachbereich Verpflegung, dessen Hauptaufgabe die Herstellung und Ausgabe von Warm- und Kaltverpflegung und Getränken darstellt. Der Fachbereich Soziale Betreuung wird oftmals mit dem Fachbereich Unterkunft zusammen gefasst. Zu deren Hauptaufgaben zählen: die Einrichtung und der Betrieb von Notunterkünften, die Verteilung von Gegenständen des persönlichen Bedarfs (Babyartikel, Hygieneartikel, Geschirr, Besteck, etc.) und Bekleidung. Des weiteren ist der Fachbereich zuständig für die Registrierung von Personen, die Durchführung und Begleitung von Personentransporten (z.B. bei Evakuierungen) und die Betreuung besonders hilfebedürftiger Personen.

Der Betreuungsdienst versorgt dabei nicht nur die Betroffenen, sondern auch die am Einsatz beteiligten Helfer.

Die Gesamtausbildungsdauer für das Modul Soziale Betreuung / Unterkunft beträgt dabei 3 mal 2 Tage von jeweils 9 - 18 Uhr. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich maßgeblich an dem möglichen Einsatzspektrum, das der Betreuungsdienst abdeckt. Die Helfer lernen in ihrer Ausbildung zum Betreuungshelfer die Aufgaben und die Organisation der Betreuungsgruppe und den Einsatzablauf im Betreuungsdienst kennen. Sie werden in Gesetze, Unfallverhütungs- und Hygienevorschriften und in die Ausstattung ihrer Gruppe eingewiesen. Weiter werden den Helfer Arten von behelfsmäßigen Unterkünften, Anforderung an Gebäude zur Verwendung als Unterkunft aufgezeigt. Nach ihrer Ausbildung können die Helfer Unterkünfte einrichten, diese auch in Betrieb nehmen und Instand halten. Sie sind ferner in Dekontaminationsmaßnahmen geschult.

Für das Modul Verpflegung beträgt die Ausbildungszeit 2 mal 2 Tage, ebenfalls von 9 - 18 Uhr. Auch hier beziehen sich die Inhalte auf einen möglichen Einsatz. Die Helfer lernen in ihrer Ausbildung zum Verpflegungshelfer den Verpflegungsdienst im DRK und die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zum Erstellen von Lebensmitteln näher kennen. Sie werden des weiteren in den Maßnahmen zum Betreiben eines Lebensmittellagers und in der Organisation und der Durchführung der Verpflegungsausgaben gezielt unterrichtet. Die Helfer können nach ihrer Ausbildung ein Küchenzentrum aufbauen und Mahlzeiten herstellen.

Technik und Sicherheit

Der Fachdienst Technik und Sicherheit ist ein mittlerweile unverzichtbarer Teil in der DRK-Einsatzheit. Die Helfer dieser Einheit stellen die Stromversorgung im Einsatz sicher, helfen beim Zeltaufbau, leuchten entsprechende Einsatzstellen ausreichend aus und sorgen für eine ausreichende Wasserversorgung. Die Helfer nehmen für die Gruppe Betreuung die Feldküche in Betrieb und tragen Sorge für eine ausreichende Absicherung der Helfer im Katastropheneinsatz.

Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt insgesamt 4 mal 2 Tage von jeweils 9 - 18 Uhr. Die gesamte Ausbildung besteht aus 4 Modulen. Das erste Modul "Technische Grundfertigkeiten"dient vor allem dem Erwerb von grundlegenden Wissen zu den Einsatzfahrzeugen, zu Leinen und Knoten, zu Gasleuchten und Heizgeräten und zur Absicherung von Gefahrenstellen. Modul zwei "Stromversorgung im Einsatz" liefert den Helfern Grundlagen zur Elektrotechnik, Wissen zur netzunabhängigen Stromversorgung bzw. zur Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz und zur Auswahl und Prüfung von elektrischen Betriebsgeräten. "Küchentechnik und Wasserversorgung" stellt Modul 3 dar. Hier erlernen die Helfer den richtigen Umgang mit Flüssiggas, die Grundlagen der Wasserver- und entsorgung und das Errichten von Versorgungsleitungen für das Küchenzentrum bzw. den Feldkochherd. Das letzte Modul, Modul 4, ist der Abschlusslehrgang, in dem die Helfer ihre praktischen Fertigkeiten in einer Abschlussübung unter Beweis stellen müssen.

Information und Kommunikation

Der Fachdienst Information und Kommunikation stellt innerhalb der Einsatzeinheit keine eigene Gruppe dar, trotzdem ist sie unverzichtbar. Die Mitglieder dieses Fachdienstes unterstützen vor Ort die Einsatzleitung bzw. Abschnittsleitung, indem sie Informations- und Kommunikationsanbindung durch Fernsprech-, Fernschreib-, Telefax-, Funkeinrichtungen (BOS) schaffen. Sie wickeln annähernd den kompletten Kommunikationsbetrieb ab. Dabei setzen und empfangen sie Nachrichten, vermitteln Gespräche, dokumentieren die Kommunikation, stellen die Erreichbarkeit von Personen sicher und beseitigen unter Umständen auch Störungen.

Die ganze Ausbildung besteht aus vier Modulen und der Zeitaufwand beträgt dabei je Modul jeweils zwei Tage von 9 bis 18 Uhr. Die Hauptlehrinhalte des Modul eins sind dabei folgende: Die Aufgaben der Information und Kommunikations-Gruppe, rechtliche Grundlagen für die Arbeit, die Einsatzmöglichkeiten unterschiedliche Fernmeldemittel, Standart-Fernsprechgerägte, Verlängerung von Fernsprechanschlüssen, der Fernverkehr und die Sprechfunkgeräte, Funkmeldeempfänger und deren Zubehör. Im Modul zwei werden den Auszubildenden die Grundlagen der Elektrotechnik, die Erdung und der Potenzialausgleich im Fernmeldedienst und die Messtechnik erklärt. Sie lernen ferner den Feldkabelauf- und abbau und die Fernsprechverkehrsabwicklung an End- und Vermittlungsgeräten. Modul drei vertieft das bereits aufgebaute Wissen, indem die angehenden IuK-ler Betriebsfunknetze und -geräte und erweiterte Kenntnisse über die BOS-Funktechnik erwerben. Die Helfer erlernen den Aufbau und Einsatz von mobilen Funkantennen und wissen um die grundlegenden Charakteristika von Digitalen Funknetzen und von DSL bzw. ISDN. Des weiteren können die Helfer nach Besuch des Modul drei komplizierte Fernmeldenetze aufbauen und betreiben. Das letzte Modul, Modul vier, werden die erworbenen Fachkenntnisse durch eine praktische Übung vertieft und nachgewisen.

Termine und Anmeldung

Ausbildungsort ist jeweils die DRK-Einsatzzentrale (KV) in der Jacobstraße 101 in Bergisch Gladbach. Die Ausbildungen beginnen in der Regel um 09:00 Uhr und enden um 18:00 Uhr. Sofern nicht anders mitgeteilt, herrscht grundsätzlich die Pflicht bei allen Ausbildungen die vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit zu führen. Die Ausbildungen sind für ehrenamtliche DRK-Helfer im Kreisverband Rheinisch-Bergischer Kreis kostenfrei.

Helfer der Bereitschaft Bensberg und Refrath melden sich zwecks der Anmeldung hier. Mitglieder des DRK-KV RBK melden sich jeweils über ihre Bereitschaftsleiter an. Die Ausbildungen sind Helfern des DRK vorbehalten. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, melden Sie sich bei der Bereitschaftsleitung (für den Bereich Bensberg, Refrath und Herkenrath) oder bei der Kreisbereitschaftsleitung (für das gesamte Kreisgebiet.

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